Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Leistung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die
mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Leistung (Zimmer) dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Gastgeber ersparten Aufwendungen. - bis 14 Tage vor der gebuchten Anreise entstehen keine
Stornogebühren
- danach werden bei der
Stornierung von bereits verbindlich gebuchten Zimmern folgende Kosten fällig:
- bis 5 Tage vor der gebuchten Anreise 80% des Zimmerpreises - bis 1 Tag vor der gebuchten Anreise 100% des Zimmerpreises - gleiches gilt bei verspäteter Anreise und verspäteter Abreise
Reservierte Hotelzimmer stehen dem anreisenden Gast von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 10:30 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine
Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten, nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.